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DS-CD ROM 2 1993 August
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DS CD-ROM 2.Ausgabe (August 1993).iso
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ds0161
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Text File
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1993-05-02
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10KB
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215 lines
┌─┬────┬─┐ ┌─────────┐ Autorisierter Microsoft(R) Fachhandel
│ │ ▌│ │ │ ╡ Seikosha(R) Fachhandel
│ └────┘ │ │ 0 │ Qtronix(R) Fachhandel
│ ▄│ │ █ │
└────────┘ └─────────┘ Software und Hardware Versand
┌─┬────┬─┐ ┌─────────┐ PD-Software und Shareware Versand
│ │ ▌│ │ │ ╡ CAD-Serviceleistungen
│ └────┘ │ │ 0 │
│ ▄│ │ █ │ STEFAN SIEGEL SOFTWARE
└────────┘ └─────────┘ Mühlenstraße 1-3 (Kein öffentl. Verkauf)
┌─┬────┬─┐ ┌─────────┐ D-45964 Gladbeck in Westfalen
│ │ ▌│ │ │ ╡ Telefon: 0171-7224349 24h
│ └────┘ │ │ 0 │ 02043-681799 Q
│ ▄│ │ █ │ Telefax: 02043-681799
└────────┘ └─────────┘ Btx: 02043681799-0001
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KLEINGEWERBEBETRIEBES STEFAN SIEGEL
------------------------------------------------------------------------
Stand: April 1993
1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2 VERTRAGSABSCHLUß
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich
der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 14 Kalendertage gebunden.
(2) Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des
Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen drei Wochen nach
Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der
Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3 PREISE, PREISÄNDERUNGEN
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein, außer wenn
dies ausdrücklich angegeben ist.
(2) Die Preise schließen Verpackung und Fracht nicht mit ein. Es gilt
unsere Versandkostenpreisliste vom 17.04.1992. Grundsätzlich wird nur per
Vorauskasse geliefert. Bei Banken, Sparkassen, Bundes-, Landes- ,
Kommunalbehörden und Großfirmen liefern wir nach Absprache auf Rechnung.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Liefertermin mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur
Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers;
übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr
als zehn Prozent, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4 LIEFERZEITEN
(1) Liefertermine oder -fristen, sind unverbindlich, sofern diese nicht
schriftlich vereinbart werden.
5 VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert.
(3) Rücksendungen sowohl berechtigte wie ungenehmigte erfolgen immer auf
Gefahr und auf Kosten des Käufers.
6 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach
seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des
Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum
der Rechnungsstellung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich
zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung
durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Verkäufer aus.
(4) Rücksendungen dürfen nur nach unser Genehmigung, mit einer RMA-Nummer
versehen auf Kosten des Käufers an uns zurückgesandt werden. Die Gefahr
liegt beim Käufer.
(5) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(6) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für
Gebrauchtmaschinen, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert
werden.
(7) Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung.
Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des folgenden Absatzes,
wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Einbauten bzw.
Umbauten sowie die Einrichtung der verkauften Erzeugnisse kann und darf
nicht durch uns erfolgen, da wir ein Versandhandel sind und kein
Handwerksbetrieb.
(8) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit zur Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den
Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
schriftlicher Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko
von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
Nach dem Produkthaftungsgesetz von Januar 1990 haftet grundsätzlich der
Hersteller des Produktes oder Zubehörs. Für importierte Waren haften wir
maximal bis zum Wert der Ware. Für unsere Eigenmarken wie Stefan Siegel
Software Produkte (Software) ist jede Haftung ausgeschlossen. Der Kauf
und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Diese Bedingung erkennen
Sie beim der Bestellung unserer Programme an.
7 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich
der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Käufer darf
nicht über die Vorbehaltsware verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen
und diesen unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei
Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungs-
gesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
8 ZAHLUNG
(1) Alle Zahlungen an uns erfolgen mit befreiender Wirkung in Vorauskasse,
d.h. per Kreditkarte (American Express, Visa, Diners Club, Eurocard,
Mastercard), per Eurocheque (bis 400,00 DM je Scheck), in Bar oder per
Überweisung. Zahlungen per Bankeinzug oder Verrechungscheck haben keine
befreiende Wirkung, die Entgegennahme erfolgt also unter Vorbehalt der
Einlösung durch die Bank des Käufers.
(2) Skonto wird unter Vorbehalt gewährt. Es besteht kein Anspruch auf die
Gewährung von Skonto. Rechnungen des Verkäufers sind sofort zahlbar, bei
Absprache innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich zwei Prozent
Skonto oder innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Sonst gelten die auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsbedingungen.
(3) Unter Abbedingung der 366, 367 BGB und trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch
die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
9 GEGENSTAND DES KLEINGEWERBEBETRIEBES
Der Kleingewerbebetrieb Stefan Siegel Software betreibt einen Versandhandel
mit Software und Hardware. Aus diesem Grund können nur Arbeiten innerhalb
dieses vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigten Betätigungsfeld ausgeführt
werden.
10 SCHLUßBESTIMMUNGEN
(1) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, auch frachtfreie
ist Gladbeck. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Kunden einschließlich
der Zahlung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Liefergeschäften oder sonstigen leistungen ist Gladbeck, wenn der Kunde
Vollkaufmann oder eine sonstige Person ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen
Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die rechtlich zulässig
sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck
so nah wie möglich kommen.
(5) Wir arbeiten nur unter Annerkennung dieser Vorschriften und
Regelungen mit dem Kunden bzw. Auftragnehmer zusammen.
GLADBECK, DEN 17.04.1993
STEFAN SIEGEL SOFTWARE